Nachhaltigkeit bei der DEFINET AG
Am 10. März 2021 trat die EU-Verordnung über „nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ (TVO) in Kraft. Damit macht Europa einen wichtigen Schritt beim Thema Nachhaltigkeit. Die TVO basiert auf dem EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen.
Nachfolgend möchten wir Sie über unseren Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit (ESG), das für uns und unsere DEFINET-Mitarbeiter einen hohen Stellenwert hat, informieren.
I. Grundsätzliches/Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken, auch ESG-Risiken genannt, werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten Auswirkungen auf den Wert einer Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken, die sich aus den drei Bereichen ergeben könnten:
- Umwelt: Wegen des Klimawandels können immer mehr extreme Wetterereignisse auftreten, die ein Risiko darstellen. Dieses Risiko nennt man auch physisches Risiko. Ein Beispiel dafür ist eine lange Trockenzeit in einer Region, Hochwasser oder Überschwemmungen.
- Soziales: Im Bereich Soziales können Risiken entstehen, wenn zum Beispiel Menschenrechte nicht beachtet werden, Gleichberechtigung fehlt oder der Gesundheitsschutz nicht gewährleistet ist.
- Unternehmensführung: Risiken in der Unternehmensführung können zum Beispiel sein, wenn Unternehmen Steuern nicht ehrlich zahlen oder Korruption vorkommt.
II. DEFINET-Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der (Versicherungs-) Anlage- und Finanzanlageberatung
Für uns sind diese wichtigen Bereiche entscheidend, wenn es darum geht, Nachhaltigkeitsrisiken zu beachten:
- die Auswahl der Produktpartner und deren Produktportfolio
- die (Versicherungs-)Anlage- und Finanzanlageberatung an sich
Im Einzelnen:
1. Auswahl Produktpartner und deren Produktportfolio
All unsere Produktpartner im Bereich (Versicherungs-)Anlage- und Finanzanlageberatung wählen wir sehr sorgsam aus.
Unser Management und ausgewählte Kolleginnen und Kollegen tauschen sich regelmäßig mit unseren (potenziellen) Produktpartnern aus, um wichtige ESG-Themen (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) zu besprechen. Das Ziel ist, zu verstehen, wie diese Partner mit solchen Themen umgehen und dies im Blick zu behalten.
Wir arbeiten nur mit Produktpartnern zusammen, die ständig daran arbeiten, ihr Verhalten in Bezug auf ESG (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) zu verbessern und ihre bewährten Methoden weiterzuentwickeln. Diese Partner haben unser Vertrauen.
Das gilt auch für unser Produktangebot. Bei der Auswahl der Produkte achten wir darauf, dass ESG-Kriterien und Aspekte des nachhaltigen Investierens in die Analyse einfließen. So können unsere Kunden diese Informationen bei ihren Entscheidungen berücksichtigen.
2. Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen unserer Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Wir sind stolz darauf, in der Beratung zu Versicherungen und Finanzanlagen auf ein großes Angebot an Produkten zurückgreifen zu können.
Damit Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Beratung einfließen, prüfen wir bei der Auswahl unserer Produktpartner und ihrer Produkte vor allem die Informationen, die uns zur Verfügung stehen. Produktpartner, die offensichtlich keine Strategie haben, Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen zu beachten, bieten wir möglicherweise nicht an.
In der Beratung wird gegebenenfalls besonders erklärt, wenn die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für den Kunden deutliche Vor- oder Nachteile haben kann.
Für die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken nutzen wir auch zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Einschätzung dieser Risiken spezialisiert haben.
Der jeweilige Produktpartner informiert außerdem in seinen vorvertraglichen Unterlagen darüber, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei seinen Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden.
Unsere Kunden können jederzeit vor einem möglichen Vertragsabschluss Fragen stellen – und wir freuen uns sogar, wenn sie das tun.
a. Einzelheiten zur (Versicherungs-)Anlageberatung:
Im Rahmen unserer Beratung bieten wir Produkte mit Nachhaltigkeitsfokus an. Diese Produkte erfüllen den Wunsch unserer Kunden, Anlagen zu wählen, die besondere Umwelt-, soziale oder gesellschaftliche Aspekte berücksichtigen.
Diese Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte können passend sein, je nachdem, welche Ziele, Erfahrungen mit Geldanlagen und Risikobereitschaft die Kunden haben.
b. Einzelheiten zur Finanzanlageberatung
Wir können den Wunsch unserer Kunden erfüllen, in Produkte zu investieren, die besonders auf Nachhaltigkeit achten.
Unseren Kunden stehen Investmentfonds zur Verfügung, die nach Artikel 6 der EU-Offenlegungsverordnung eingestuft sind. Dabei wird grundsätzlich eine ESG-Prüfung (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) durch die Produktanbieter berücksichtigt.
Auf Wunsch können wir unseren Kunden auch eine Auswahl besonders nachhaltiger Fonds nach Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung anbieten. Diese Fonds legen ihren Schwerpunkt auf Umwelt-, soziale oder gesellschaftliche Aspekte.
Die Investments können in der Anlageberatung passend sein, je nachdem, welche Ziele, Erfahrungen mit Geldanlagen und welches Verhältnis von Gewinn und Risiko (Rendite-Risiko-Profil) die Kunden haben.
Generell wird auch bei Nachhaltigkeitsrisiken empfohlen, das Geld möglichst breit zu verteilen (Diversifikation). Das gilt sowohl für verschiedene Finanzprodukte als auch innerhalb eines einzelnen Finanzprodukts.
III. Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Nachhaltigkeitsrisiken können sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die zukünftige Wertentwicklung haben. Deshalb ist es wichtig, diese Risiken ernst zu nehmen und zu beachten.
Die Erkennung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt hauptsächlich durch den Produktpartner. Auf dessen Informationen greifen wir, wie bereits erklärt, zurück.
In der Beratung werden die wichtigsten negativen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Wir weisen darauf hin, dass diese Berücksichtigung aktuell nur eingeschränkt möglich ist, weil die Informationen der Produktpartner noch im Aufbau sind und manchmal noch nicht vollständig vorliegen.
Die Berücksichtigung erfolgt anhand der Informationen, die wir von den Produktpartnern erhalten. Diese Informationen geben wir an unsere Kunden weiter und besprechen sie gemeinsam mit ihnen.
Wir nehmen keine eigene Bewertung und Auswahl von Produkten anhand von Nachhaltigkeitsmerkmalen vor, zum Beispiel durch Ranglisten oder Auswahlverfahren. Nach unserer Ansicht können solche Bewertungen nur von den Produktpartnern selbst gemacht werden.
IV. Vergütungspolitik und Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Bezahlung für die Vermittlung von Versicherungs- und Finanzanlageprodukten wird grundsätzlich nicht durch Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.