Ideal Sonderregelungen zu Corona

Logo IDEAL Versicherung

Ideal Sonderregelungen zu Corona

Ideal Sonderregelungen zu Corona 2560 1440 DEFINET AG

Liebe Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartner,

die Folgen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie können bei Kunden zu finanziellen Engpässen führen. Versicherungsschutz ist wichtig und sollte, wenn möglich, auch in Krisenzeiten erhalten bleiben. Darum haben wir unsere Maßnahmen bei Zahlungsschwierigkeiten erweitert, um Sie und Ihre Kunden zu unterstützen.

Klassisches Lebensversicherungs-Geschäft (außer IDEAL UniversalLife)

Die Maßnahme der ersten Wahl ist die Beitragsstundung. Diese ist nun bereits vor dem 3. Versicherungsjahr möglich, wenn der vorhandene Rückkaufswert die gestundeten Beiträge abdeckt. Die Dauer der Stundung verlängert sich von 6 auf 9 Monate. Neben der Rückzahlung als Einmalbeitrag, kann bei signifikanten Beträgen eine Ratenzahlungvereinbart werden. Alternativ kann auch eine Entnahme aus dem Vertragsguthabengewählt werden. Diese führt zu einem höheren Beitrag oder einem niedrigeren Versicherungsschutz.

Sofern die vorherige Maßnahme nicht greift, wird der Vertrag storniert. Er kann aber innerhalb von 9 statt 6 Monaten wiederhergestellt werden. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ausstehende Beiträge werden bezahlt oder verrechnet
  • Rückkaufswert wird zurückgezahlt
  • 1. Versicherungsjahr wurde vollständig bezahlt (nur IDEAL ZukunftsRente)
  • Der Versicherungsfall ist nicht eingetreten
  • Es wurde keine Pflegestufe beantragt (nur IDEAL PflegeRente)

Darüber hinaus ist es natürlich möglich – sofern die individuellen Vertragsbedingungen es zulassen – Beiträge zu reduzieren oder freizustellen, den Vertrag teilzukündigen und den Beginn zu verlegen.

Die Mindestrente für die Beitragsfreistellung bei der IDEAL ZukunftsRente für die Tarifgenerationen NT16 und NT17 wird außerdem von 20 € auf 10 € reduziert.

Bestandserhaltende Maßnahmen für die IDEAL UniversalLife

Bei der IDEAL UniversalLife ist die Beitragspause die präferierteBestandserhaltungsmaßnahme. Die Beitragsgrenzen wurden temporär für die Corona-Zeit wie folgt angepasst:

  • von 600 € auf 50 € nach zwölf Monaten
  • von 3.000 € auf 2.400 € nach 60 Monaten
  • von 6.000 € auf 5.400 € nach 120 Monaten
  • von 12.000 € auf 11.400 € nach 240 Monaten

Die beitragsfreie Mindestrente wurde außerdem von 50 € auf 10 € gesenkt.

Bei der Beitragsfreistellung haben wir die dafür erforderliche beitragsfreie Summe von 5.000 € auf 1.000 € gesenkt.

Beitragsplananpassungen und Entnahmen sind sowieso jederzeit möglich. Hier gelten die bisherigen Grenzen unverändert.

Ihre IDEAL Vertriebspartnerbetreuung

Jetzt Beitrag teilen
Back to top