Bereits Anfang April hatten wir Sie informiert, dass Courtagerückforderungen aufgrund von Beitragsfreistellung, Beitragsferien und Beitragsreduzierungen aktuell nicht gebucht werden. Details wurden zu diesem Zeitpunkt nicht genannt, da wir zunächst eine Lösung finden wollten, die sich mit dem Angebot an unsere gemeinsamen Kunden deckt. Von daher freue ich mich jetzt umso mehr, Ihnen eine ganzheitliche Lösung vorstellen zu können.
Acht Monate Aufschub, Courtagerückforderung niedrig halten
Die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. Juni 2020 aufgrund von Beitragsferien, Beitragsfreistellungen und Beitragsreduzierungen anfallenden Rückforderungen werden wir um acht Monate zum Wirkungsdatum aufschieben*. Sollte die Notwendigkeit dieses Zugeständnisses über den 1. Juli 2020 hinaus weiter bestehen, werden wir natürlich die Verlängerung prüfen. Erst nach Ablauf der acht Monate kommt es zur Courtagerückforderung.
Um die Rückforderung nicht nur aufzuschieben, sondern wenn möglich grundsätzlich zu minimieren, werden wir zusätzlich ab sofort Vertragsänderungen, die ohne Nennung eines Zeitraums beantragt werden, auf maximal acht Monate befristen. Damit versuchen wir, die Verträge nach Ablauf wieder anlaufen zu lassen, um ihre Courtagerückforderung niedrig zu halten und das Versorgungsziel Ihrer Kunden nicht durch eine zu lange Unterbrechung zu gefährden.
Wir hoffen, unseren Kund*innen damit genügend Zeit zu geben, ihre Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken, um danach die Beitragszahlung wieder aufzunehmen oder zur ursprünglichen Höhe zurückzukehren. Für bereits reduzierte und beitragsfrei gestellte Verträge können wir diesen Zusatznutzen nachträglich nicht mehr anbieten. Wenn Ihr/e Kund*in den Vertrag am 1. Mai beitragsfrei stellt, wird die Rückforderung der Courtage erst im Januar 2021 gebucht.
Darüber hinaus hoffen wir, Courtagerückforderungen auf diese Weise so gering wie möglich zu halten. Denn: Sofern Kund*innen die Befristung der Vertragsänderung nicht verlängern, fordern wir nur die Differenz der Courtage zurück.
Ein Beispiel
Zugrunde gelegt ist ein Vertrag mit 100 Euro Monatsbeitrag, einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Courtage von 3,5 Prozent, die sich in Summe auf 840,00 Euro beläuft. Angenommen, dieser Vertrag wird innerhalb der Kostenentnahmephase am 1. Mail 2020 beitragsfrei gestellt und nach acht Monaten wieder regulär bespart, fallen 28 Euro Courtagerückforderung an, die wir erst im Januar 2021 einfordern.
Vereinfachte Berechnung Im Überblick
Die Vorteile unserer Regelung
Ihre Kund*innen müssen keine Beiträge nachzahlen, die Rückforderung der Courtage verschiebt sich nach hinten und hält sich im besten Fall in überschaubaren Grenzen! Sollte ihre Kunde*innen ihren beitragsfrei gestellten Vertrag nicht wieder reaktivieren beziehungsweise zum Ursprungsbeitrag zurückkehren, buchen wir nach acht Monaten die gewohnte Rückforderung.
Unterstützen Sie unsere Lösung!
Beantragen Sie Vertragsänderungen Beitragsfreistellung, Beitragsfreien und Beitragsreduzierungen befristet für acht Monate. Das ist in Ihrem und im Interesse Ihrer Kund*innen. Bestehen weiterhin Zahlungsschwierigkeiten, kann die Befristung nach Ablauf dieser acht Monate jederzeit verlängert werden.
Viel Erfolg in diesen herausfordernden Zeiten wünscht Ihnen
Ihr Christian Nuschele
*Sofern Sie uns gebeten haben, Rückforderungen weiterhin direkt zu belasten, berücksichtigen wir das natürlich.