Soforthilfe in der Corona-Krise

DEFINET News: Soforthilfe in der Corona-Krise

Soforthilfe in der Corona-Krise

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Kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler erhalten sehr umfangreiche und rasche Unterstützung:

Der Bund stellt 50 Milliarden Euro bereit, um unbürokratische Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler zu gewähren. Damit werden einmalig für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Soforthilfe ergänzt die Programme der Länder. Die Anträge werden deswegen aus einer Hand in den Bundesländern bearbeitet. 

Wichtige Hinweise vorweg

  • Für den Antrag auf Soforthilfe gibt es nur bei den Bundeszuschüssen ein einheitliches Verfahren. Die Voraussetzungen für die Soforthilfe des Bundes folgen einer Verwaltungsvereinbarung, auf die sich Bund und Länder am 29. März verständigt haben. 
  • Der Antrag auf die Soforthilfe aus dem Bundesprogramm muss bis zum 31. Mai gestellt werden.
  • Es ist ratsam für alle Freiberuflern und Unternehmen, sich vorab mit ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Denn die Soforthilfe des Bundes wird an das Vorliegen eines Liquiditätsengpasses geknüpft. Deshalb wird im Antrag nach dem Grund für die existenzbedrohende Wirtschaftslage beziehungsweise für den Liquiditätsengpass gefragt:
    • „Die Antragstellerinnen oder Antragssteller müssen versichern, dass sie durch die Covid-19-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).“

Soforthilfe – was ist das?

  • Soforthilfe heißt: Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalent) werden durch einen Zuschuss unterstützt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Folgende Gelder werden in allen 16 Bundesländern auf der Basis des Bundesprogramms ausgezahlt:
    • Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) bekommen eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für 3 Monate
    • Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) bekommen eine Einmalzahlung von bis zu 15.000 Euro für 3 Monate

Die Liste der zuständigen Behörden im jeweiligen Land finden Sie hier: 

Weitere Informationen zu den Bundesmaßnahmen:

Alle Bundesländer haben eigene Hilfsprogramme für betroffene Unternehmen, Selbständige, Freiberufler und zum Teil auch Künstler aus ihrem Land auferlegt. Vielfach werden Soforthilfen in Form von direkten Zuschüssen gezahlt, die in der Regel nicht zurückerstattet werden müssen.

Weitere Informationen zu den Landesmaßnahmen:

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